Wohnungseigentümergemeinschaften

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft laufen viele verschiedene Rechtsbeziehungen neben einander her und überschneiden sich. Die Wohnungseigentümer sind Pflichtmitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (Vereniging van eigenaars, VvE) und Miteigentümer der gesamten Wohnungsanlage. Manche Entscheidungen müssen von der Wohnungseigentümergemeinschaft, andere von den Eigentümern selbst getroffen werden. Es ist daher wichtig, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft sehr sorgfältig gestaltet wird. Bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und der Eigentümergemeinschaft oder zwischen Wohnungseigentümern untereinander muss genau geklärt werden, auf welche Rechtsbeziehung sich die Streitigkeit bezieht und welche Handlungsmöglichkeiten ein Eigentümer oder eine Eigentümergemeinschaft hat. Muss eine Ersatzvollmacht beantragt oder ein Beschluss aufgehoben oder für nichtig erklärt werden? Welches Verfahren (Schriftsatz oder Klageschrift) muss dafür eingehalten werden?

Unsere Spezialisten für Wohnungseigentum haben langjährige Erfahrung in der Beratung über die richtige Gestaltung komplexer Wohnungsaufteilungen und der Prozessführung bei Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern untereinander oder den Wohnungseigentümern und der Eigentümergemeinschaft.

Rechtsanwälte: