Beschaffung und Ausschreibungen

Das Vergaberecht ist ein komplexes und umfangreiches Rechtsgebiet, das in ständiger Bewegung ist. Neue Entwicklungen folgen rasch aufeinander. So wurden Ausschreibungen in den letzten Jahren selbst in der Privatwirtschaft gang und gäbe, und Marktteilnehmer führen Ausschreibungen durch, wie wenn sie eine öffentliche Vergabestelle wären, die einen öffentlichen Auftrag auf dem Markt platziert. Auch Behörden führen immer häufiger Ausschreibungen durch, auch in Fällen, in denen die europäische Richtlinie dies nicht vorschreibt, um die erforderliche Transparenz zu gewährleisten.

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Betreuung von Vergabestellen und Einkaufsabteilungen (großer) Marktteilnehmer in allen Phasen einer Ausschreibung – von der Erstellung des (Kauf-)Vertrags oder Rahmenvertrags und der Ausschreibungsunterlagen bis zur Abgabe einer Stellungnahme zur endgültigen Vergabe. Bei Problemen wie z. B. wesentlichen Änderungen, Ausschlussgründen und Beschwerden von Bietern beraten wir Sie, wie man in einem solchen Fall verfahren kann, und erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie. Darüber hinaus begleiten und beraten wir bei komplexeren Beschaffungsverfahren wie dem wettbewerblichen Dialog und unterstützen wir Vergabestellen bei Gerichtsverfahren wie z. B. einer einstweiligen Anordnung.

Auch Bieter, die an einer Ausschreibung teilnehmen möchten, werden von uns betreut. Bieter haben oft Fragen bezüglich der Ausschreibung oder deren Ablauf. Bei Fragen wie z. B. der Auswahl, der Zulassung, der Erläuterungen oder irgendeines anderen Teils der Ausschreibung werden Bieter von unserer Kanzlei unterstützt. Auch wenn ein Bieter der Auffassung ist, dass das Vergabeverfahren unrichtig ist oder auf eine falsche Weise zustande gekommen ist, beraten wir diesbezüglich und leiten, soweit erforderlich, ein Gerichtsverfahren gegen den Ausschreiber ein, um eine Vergabe oder eine Neuausschreibung oder auch eine Entschädigung durchzusetzen.