Staatliche Beihilfen

Das Recht bezüglich staatlicher Beihilfen ist ein immer wichtigerer Teil des europäischen und einzelstaatlichen Wettbewerbsrechts. Wir bieten Behörden und Unternehmen praxisorientierte Lösungen an und haben umfassende Erfahrung mit Beihilfefällen. Wir führen Meldungen durch und beraten Sie über die Nutzung von Freistellungsmöglichkeiten. Weiterhin verfügen wir über die notwendigen Kenntnisse über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (Diensten van Algemeen Economisch Belang, DAWI), die, soweit erforderlich, zu einem Ausgleich durch staatliche Stellen führen können.

Das Recht bezüglich staatlicher Beihilfen verbietet es Behörden, Unternehmen auf nicht-marktübliche Weise zu unterstützen. Unter anderem aufgrund einer zunehmenden Anzahl von Beschwerden prüft die Europäische Kommission immer häufiger und schärfer auf Verstöße. Dies kann eine Verpflichtung zur Rückforderung nach sich ziehen. Im Wettbewerb stehende Unternehmen versuchen daneben in zunehmendem Maße, die Einhaltung des Rechts bezüglich staatlicher Beihilfen mittels zivilrechtlicher Verfahren vor einzelstaatlichen Gerichten durchzusetzen.

Wir verfügen über breite Prozesserfahrung bezüglich staatlicher Beihilfen bei der Europäischen Kommission und einzelstaatlichen Gerichten und haben umfassende Erfahrung mit der Beratung von Behörden und Unternehmen bezüglich der Regelungen über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit Markteintritt, Projektentwicklung, territorialer Entwicklung, öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP), Kauf und Verkauf von Immobilien, Miete und Vermietung von Immobilien, Konzessionen und ausschließlichen Rechten, Finanzierungen durch die öffentliche Hand, Beihilfen für Einrichtungen einschließlich Pflegeeinrichtungen und kultureller Einrichtungen sowie der finanziellen Unterstützung von Fußballvereinen in den Profiligen.

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