Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können arbeitsrechtliche Streitigkeiten entstehen.
Auslöser solcher Konflikte sind oft Erkrankung, Funktionsstörungen oder ein gestörtes Arbeitsverhältnis.
Dies gilt sowohl für den privaten Sektor (Arbeitsrecht) als auch den öffentlichen Sektor (Beamtenrecht).
Sowohl das Arbeitsrecht als auch das Beamtenrecht zählen zu den Spezialgebieten unserer Anwälte im Bereich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wir sind nicht nur mit den privatrechtlichen Gesetzen und Vorschriften vertraut, sondern beherrschen auch die spezifischen Regelungen, die für (Halb-)Beamte gelten.
Das Arbeitsrecht ist nicht auf das Kündigungsrecht beschränkt. Auch die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Beratung im Bereich der Mitbestimmung und Haftung gehören bei uns zur täglichen Praxis.
Wir beraten und begleiten Arbeitgeber, Führungskräfte, Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen Facetten des Arbeitsrechts.
Im Beamtenrecht gilt eine spezifische Rechtsstellungsregelung. Weiterhin ist die Kenntnis des Verwaltungsrechts von wesentlicher Bedeutung.
Wir haben dieses spezifische Wissen durch die Praxis im Hause, die in den vergangenen Jahrzehnten aufgebaut wurde.
Unser Team berät regelmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und Beamtenrechts und führt auf diesem Gebiet Rechtsstreitigkeiten.
Diese Sachkenntnis setzen wir gerne ein, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.