Baubranche und Immobilien

Unsere Anwälte haben im Bereich Immobilienrecht einen guten Ruf. Zu unseren Mandanten gehören dezentrale Behörden (vor allem Gemeinden), Immobiliengesellschaften, Gesundheitsdienstleister, Architekten, Beratungsagenturen, Erschließungsunternehmen, Baufirmen sowie Privatpersonen.

Der Bereich „Behörden und Non-Profit“ umfasst das öffentliche Immobilienrecht. Das Team „Baubranche und Immobilien“ bietet seinen Mandanten dagegen hochwertige Dienstleistungen im Bereich des privaten Immobilienrechts.

Wir verfügen über hervorragende Kenntnisse im Bereich Sachenrecht. Dies betrifft unter anderem Eigentum, Erbpacht, Erbbaurecht sowie z. B. Grunddienstbarkeiten. Für diesen Bereich ist insbesondere Roel Mertens zuständig. Er ist außerplanmäßiger Professor für Sachenrecht und hat besondere Sachkenntnisse im Bereich Wohnungseigentum. In diesem Bereich sind wir Marktführer. Auch im Bereich Störung und Schäden im Zusammenhang mit Immobilien sind Sie bei uns in guten Händen.

Selbstverständlich ist unsere Kanzlei mit allen rechtlichen Aspekten hinsichtlich Planung, Bau, Unterhalt, Finanzierung, Verwaltung und Nutzung von Immobilien sowohl im Wohnungs- und Zweckbau als auch im Bereich Erd-, Wasser- und Straßenbau vertraut. Dies betrifft unter anderem (integrierte) Planungs- und Bauverträge und was damit zusammenhängt, nicht zu vergessen die Vorphase von Verhandlungen oder Vergabe.

Im Bereich Immobilienverwaltung verfügen wir über gründliche Kenntnisse des Kaufrechts (Transaktionen), Miet- und Pachtrecht und andere Formen des Nutzungsrechts von Immobilien oder deren Verwaltung.

Konflikte versuchen wir möglichst zu vermeiden. Aber wenn dies notwendig werden sollte, können Sie für Verfahren vor dem Zivilgericht, Schiedsverfahren, Mediation oder auch eine bindende gutachterliche Stellungnahme gerne unsere Dienste in Anspruch nehmen.

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