Das Gesundheitswesen ist in ständiger Bewegung. Die Marktkräfte, Deregulierung und Größenwachstum sind wichtige Entwicklungen. Diese Entwicklungen verlangen viel von Pflegeeinrichtungen, medizinischen Einrichtungen und (Universitäts-)Kliniken.
Nicht nur das Personal der Einrichtungen, sondern auch die Geschäftsführer stehen immer mehr unter Druck. Es muss immer häufiger mehr mit weniger finanziellen Mitteln geliefert werden. Hinzu kommt ein enormer Machtzuwachs der Krankenkassen in den letzten Jahren. Das führt zu unumgänglichen Eingriffen in die anzubietende Gesundheitsversorgung.
Unsere Kanzlei ist fester Partner verschiedener Pflegeeinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und (Universitäts-)Kliniken. In diesem Bereich verfügen wir über viel Wissen und Erfahrung, die wir in der täglichen Praxis einsetzen. Alles Know-how, das im Gesundheitswesen wichtig ist, ist in unserer Kanzlei vorhanden. Das bedeutet, dass wir auf allen Gebieten des Gesundheitswesens beraten und – bei Bedarf – auch Prozesse führen können. Die gründliche Kenntnis der Rechtsgebiete, die mit dem Gesundheitswesen zu tun haben, stellt sicher, dass wir ein positives Ergebnis erzielen können.
Unsere Kanzlei strebt nichts anderes als ein gutes und tragfähiges Ergebnis in einer gediegenen und ehrlichen Art und Weise unter Berücksichtigung der spezifischen Hintergründe der Gesundheitsversorgung und der Einrichtung an.
Wir unterstützen Sie in einem Team und können auf dem Gebiet des Gesundheitswesens schnell reagieren. Wir stehen für eine klare Linie und können diese auch gemeinsam mit unseren Mandanten durchhalten.
Unsere Kenntnisse beschränken sich nicht auf das Gesundheitsrecht, das medizinische Disziplinarrecht oder die Berufshaftpflicht. Auch auf anderen rechtlichen Spezialgebieten – wie IKT-Recht, Wettbewerbsrecht, Fusionen und (Pflege-)Vertragsrecht – haben wir die erforderlichen Kenntnisse.