Prozessführung und Mediation

Beilegung von Streitigkeiten
Jeder möchte Rechtsstreitigkeiten vermeiden, aber wenn es zu einem Konflikt kommt oder ein solcher droht, ist gute Beratung notwendig. In einem Rechtsstreit gibt es oft mehr Möglichkeiten, als man annehmen möchte.

Mediation
Manchmal ist es möglich, gemeinsam mit Ihrer „Gegenpartei“ im Wege der Mediation eine Lösung zu finden und Vereinbarungen zu treffen. Eine Mediation bietet sich vor allem dann an, wenn Ihre Gegenpartei Familienmitglieder und Verwandte, ein Freund oder eine Freundin, ein Kollege oder der Arbeitgeber oder ein Nachbar sind. Marjolein Clijsen ist Ansprechpartnerin für Fragen zur Mediation und kann Sie je nach Art des Falls an die diplomierten Mediatoren in unserer Kanzlei weiterverweisen.

Zivilverfahren
Für Rechtsstreitigkeiten im familienrechtlichen oder erbrechtlichen Bereich steht Marjolein Clijsen zur Verfügung.
Für sonstige Fragen zum Zivilprozessrecht wenden Sie sich bitte an Roel Mertens. Beispiele: Zivilverfahren, Gewährleistungsverfahren, Beitritt zu und Streitgenossenschaft in einem Rechtsstreit zwischen anderen, einstweilige Verfügungen, Erzwingung der Herausgabe von Urkunden durch eine Partei, Zeugeneinvernahmen, Sicherungspfändung (Lohnpfändung, Pfändung gegen eine Bank oder in andere Sachen), Durchsetzung von Pfändungen, Durchführung einer Berufung oder Führung von Vollstreckungsstreitigkeiten.

Corporate Litigation
Auch in Gesellschaften können Konflikte entstehen. Wir haben das erforderliche Know-how auf dem Gebiet der Unternehmensrechtsstreitigkeiten wie z. B. dem Planfeststellungsverfahren, dem Buy-out, dem Jahresabschlussverfahren, einer Berufung auf dem Gebiet des Stellungnahmerechts von Betriebsräten. Ansprechpartner ist Roel Mertens.

Verwaltungsprozessrecht
Für Fragen betreffend Gerichtsverfahren über bestimmte Maßnahmen von Behörden ist Ralf Vlecken zuständig. Das Verwaltungsprozessrecht regelt Beschwerden und Einsprüche im Zusammenhang mit den verschiedensten Entscheidungen. Dies betrifft z. B. Vorschriften, von denen jemand unmittelbar und individuell betroffen ist, eine Genehmigung oder die Verweigerung einer Genehmigung oder eine Weigerung, eine Entscheidung zu revidieren, ein Verwaltungsbußgeld, eine Anordnung unter Androhung eines Bußgelds und Verwaltungszwangsmaßnahmen. Darüber hinaus kann man vor dem Verwaltungsgericht auf Schadenersatz klagen. Und schließlich kann das Verwaltungsgericht einen Beschluss, zu dem noch keine endgültige Entscheidung ergangen ist, durch einstweilige Verfügung aussetzen.

Schiedsverfahren und bindende gutachterliche Stellungnahme
Wenn der Gegenstand des Rechtsstreits technisch ist oder wenn in anderer Weise inhaltliche Kenntnisse der Schlichter erforderlich sind, kann ein Schiedsverfahren oder eine bindende gutachterliche Stellungnahme einem Gerichtsverfahren vorzuziehen sein. Manchmal ist dies der beste Weg, um eine endgültige durchsetzbare Lösung zu erreichen. Eine alternative Streitbeilegung kann im Voraus vereinbart worden sein. Dies ist häufig in der Baubranche der Fall. Wenn das nicht der Fall ist, können Sie dies dem Vertragspartner vorschlagen. Mit Ihren Fragen über Schiedsverfahren und bindende gutachterliche Stellungnahme wenden Sie bitte an Bert Lejeune.

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