Im Falle einer Scheidung ist auch zu klären, was mit den Rentenansprüchen geschieht, die Sie und/oder Ihr ehemaliger Partner während der Ehe oder der (eingetragenen) Partnerschaft erworben haben.
Die Möglichkeiten für die Altersrente sind seit 1995 im Gesetz über den Ausgleich von Rentenansprüchen bei Scheidung (Wet Verevening Pensioenrechten) festgelegt, wobei die Grundregel gilt, dass jeder einen Ausgleichsanspruch auf die Hälfte des während der Ehe Aufgebauten hat. Hiervon kann jedoch sowohl im Ehevertrag/Partnerschaftsvertrag als auch bei der Scheidung in einer Scheidungsvereinbarung abgewichen werden, beispielsweise durch Wandlung oder durch Verzicht auf einen Ausgleichsanspruch.
Das Rentengesetz bestimmt dann, was die Folgen einer Scheidung für die Rentenansprüche des Lebenspartners sind, nämlich, dass diese grundsätzlich bestehen bleiben, es sei denn, es wurden diesbezüglich bei der Scheidung andere schriftliche Vereinbarungen getroffen.
Es ist klar, dass hier jeder Fall anders gelagert sein kann.
Unsere Familienrechtsspezialisten können Sie bezüglich der richtigen Entscheidung beraten und Ihnen im Falle eines Streits über die Rente als Rechtsanwalt oder Mediator zur Seite stehen.
Auch dann, wenn die Scheidung vor dem 1. Juli 1995 erfolgte und bezüglich der Verteilung der Rente keine Vereinbarungen getroffen wurden bzw. Sie sich fragen, was die Folgen von getroffenen Vereinbarungen sind, können Sie sich gerne an die Mitarbeiter unseres Teams „Familie en Relatie“ wenden.