Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird durch das Arbeitsrecht geregelt. Jeder hat früher oder später einmal mit dem Arbeitsrecht zu tun: Unternehmen und Einrichtungen, aber auch Privatpersonen. Auch wenn die meisten Menschen beim Arbeitsrecht vor allem an das Kündigungsrecht denken, ist dieses Rechtsgebiet doch viel umfassender.
So umfasst das Arbeitsrecht:
– die Erstellung, Beurteilung und Beendigung von Arbeitsverträgen/Entlassung;
– die Erstellung, Beurteilung und Beendigung von Management- und Abstellungsverträgen;
– die Erstellung und Beurteilung von Geschäftsführungsregelungen;
– die Erstellung, Beurteilung und Änderung individueller und kollektiver Beschäftigungsbedingungen (z. B. Wettbewerbs- und Kundenschutzklausel);
– Betreuung von Einzel- und Massenentlassungen;
– Betreuung von Reorganisationen, Umstrukturierungen, Fusionen und Übernahmen;
– Beratung auf dem Gebiet des Mitbestimmungsrechts und Führung von Gesprächen mit Gewerkschaften und Betriebsräten;
– Verhandlungen über und Erstellung eines Sozialplans;
– Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Arbeitsunfähigkeit;
– Beratung auf dem Gebiet der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerhaftung;
– Beantwortung von Fragen im Bereich des Datenschutzes.
Unsere Anwälte sind erfahrene Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und haben einen ausgezeichneten Ruf. Wir beraten und betreuen Arbeitgeber, Führungskräfte, Betriebsräte und Arbeitnehmer im Bereich des Arbeitsrechts in den Niederlanden und im Ausland, sowohl bei Verhandlungen als auch vor Gericht.
Neben der Führung von Prozessen können wir bei den oben erwähnten Fragen natürlich auch für Sie vermitteln oder Parteien eine Mediation anbieten, wenn eine gütliche Einigung vorzuziehen ist. Unsere Anwälte, die als Mediatoren tätig werden können, sind nicht nur erfahren, sondern auch alle im Qualitätsregister der Mediatorsfederatie Nederland (MfN) eingetragen.