Architektenrecht und Beraterrecht

Der Architekt, aber auch andere Berater wie Bauleiter und Statiker nehmen im Bauprozess eine Sonderstellung ein. So kann ein Architekt oder ein anderer Berater wie z. B. ein Bauleiter oder ein Statiker unter anderem mit Entwurfsfehlern, Fehlern bei der Überwachung, Fehlern in Berechnungen oder Kalkulationen, vorzeitiger Beendigung des Auftrags, Mehr- und Minderarbeit, Stillstand und Urheberrechtsverletzungen zu tun bekommen. Unser Büro berät den Architekten oder einen anderen professionellen Berater unter anderem über solche Fragen und Streitpunkte mit dem Bauherrn.

Unsere Kanzlei steht daneben auch Auftraggebern von Architekten und anderen Beratern zur Seite. So beraten wir Bauherren über die Möglichkeiten, für im Bauprozess erlittene Schäden wegen eines Fehlers eines Beraters diesen in Anspruch zu nehmen. Ebenso beraten wir über die beste Möglichkeit, eine Kündigung des Vertrages zu erreichen.

Beim Vertragsabschluss, bei dem oft allgemeine Bedingungen wie DNR 2005, DNR 2011 und die immer seltener angewandten SR 1997 und RVOI 2001 vereinbart werden, bitten uns sowohl Berater als auch Auftraggeber um Rechtsberatung. Neben der Beratung führen wir sowohl für Auftraggeber als auch für Berater auch Rechtsverfahren, und zwar nicht nur vor Zivilgerichten, sondern auch beim Raad van Arbitrage voor de Bouw.

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