Bauverträge und Instandhaltungsverträge

Bauen ist Maßarbeit. Unsere Kanzlei hat Erfahrung mit Projekten im Wohnungs- und Gewerbebau und im Tiefbausektor.

Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir, wie Ihr Projekt termingerecht, nachhaltig und im Rahmen des Budgets fertiggestellt wird. Bauen heißt Suchen nach einer geeigneten Risikoverteilung mit ausreichenden Sicherheiten wie z. B. Bankgarantien. Eine gute Zusammenarbeit hilft Streitigkeiten über Mängel, Mehr-/Minderarbeit und Verzögerungen vermeiden.

Soweit erforderlich, wird die Anlaufphase mittels einer Kooperationsvereinbarung oder einer Bauteamvereinbarung geregelt. Manchmal genügt auch ein herkömmlicher Vertrag (STABU, UAV 1989 – UAV 2012), aber wir können auch einen integrierten Vertrag erstellen (UAV-GC 2005 Design & Build, Design & Construct, EPC (Engineering Procurement Construction), schlüsselfertig, FIDIC silver book). Wir befassen uns mit der Rolle von Architekten und Beratern (RVOI 2001, DNR 2005, DNR 2011), und weiterhin muss die Koordination zwischen den Bauunternehmern abgestimmt werden.

Gerne beraten wir Sie über Versicherung, Verwaltung und Unterhalt. Eine spezifische Beratung über Finanzierung und deren Begleitung führen wir gemeinsam mit einem Spezialisten durch.

Ist eine Ausschreibung ratsam? Wir erstellen die Dokumentation und integrieren sie in den Prozess.

Bei Streitigkeiten können wir eine Mediation durchführen, schlichten oder eine bindende gutachterliche Stellungnahme abgeben. Bei Verfahren bei RvA, NAI oder vor dem Zivilgericht stehen wir Ihnen zur Seite. Wir können zwangsweise Öffnungen durchführen lassen und, wenn notwendig, Pfändungen durchführen oder bezüglich einer Suspendierung und Zurückbehalt beraten.