Beamtenrecht

Für die rechtliche Stellung von Beamten gelten besondere Regelungen. Sie werden auf der Grundlage einer einseitigen Anstellung durch den Staat angestellt. Im Beamtenrecht gelten daher auch ganz eigene Vorschriften und Verfahren. Gegen die Entscheidung, einen Beamten zu entlassen, kann Einspruch bzw. Widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt werden.

Für Beamte gelten spezifische Regelungen (z. B. CAR UWO oder CAO UMC).
Bei Fehlverhalten von Beamten kann eine Entlassung erfolgen. Eine solche Entscheidung muss aber allen gesetzlichen Anforderungen genügen (wie z. B. Begründung, Interessenabwägung und Sorgfaltspflicht).

Neben der Entlassung werden oft auch andere disziplinarische Maßnahmen ergriffen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Beratung über eine Entlassung und andere disziplinarische Maßnahmen.

Reorganisation innerhalb von Behörden ist ein Fach für sich. Auch in der Mitbestimmung gelten ganz eigene Regelungen. Daneben spielt die (verwaltungstechnische und beamtenrechtliche) Integrität eine wichtige Rolle im Beamtenrecht. In diesen Bereichen sind wir als erfahrene Spezialisten täglich aktiv.

Nicht nur Personen, die auf kommunaler oder Provinz-Ebene beschäftigt sind, sind Beamte:
Auch Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums, von halbstaatlichen Einrichtungen und Universitätskliniken haben Beamtenstatus.

Über eine Normung des rechtlichen Status von Beamten wird schon seit vielen Jahren diskutiert. Mit einer Normung des rechtlichen Status wird der Beamtenstatus nicht hinfällig werden, aber es wird Veränderungen geben. Die einseitige Anstellung wird ersetzt, und teilweise werden die Vorschriften des Arbeitsrechts Anwendung finden.

Wir können Sie über alle Veränderungen und Entwicklungen im öffentlichen Dienst informieren.

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