Beihilferecht

Staatliche Stellen gewähren täglich Beihilfen. Zweck ist es, damit bestimmte Aktivitäten zu fördern. Die öffentliche Hand darf Beihilfen grundsätzlich nur gewähren, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.

Beihilfen können auf unterschiedliche Art gewährt werden. Für eine bestimmte Aktivität kann ein bestimmter Beihilfebetrag gewährt werden. Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, eine Beihilfe zu gewähren. Beispiele hierfür sind die Gewährung eines Darlehens zu einem sehr niedrigen Zinssatz oder die Vermietung eines Raums zu einem nicht-marktkonformen Preis. In diesem Bereich wird auch immer häufiger die Frage gestellt, ob eine unzulässige staatliche Beihilfe vorliegt. Wir haben spezielle Kenntnisse darüber, in welcher Art und Weise bestimmte Aktivitäten durchgeführt und hierfür Beihilfen gewährt werden können. Daneben haben wir über die Jahre eine solide Prozesspraxis auf dem Gebiet des Beihilferechts aufgebaut.

Das Beihilferecht (Titel 4.2 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes) ist ein spezielles Rechtsgebiet innerhalb des allgemeinen Verwaltungsrechts. Es gelten spezielle Regelungen unter anderem für die Höhe der Beihilfen, den Abbau von Beihilfen und die Rückforderung von zu Unrecht von der öffentlichen Hand gewährten Beihilfen. Feststellung, Gewährung, Rückforderung, Abbau und/oder die Beendigung von Beihilfen sind im Allgemeinen Verwaltungsgesetz geregelt, und wir können hier kompetente Beratung bieten.

Beihilfen werden oft von der öffentlichen Hand auf der Grundlage spezifischer kommunaler oder Provinz-Beihilfeverordnungen gewährt. In solche Verordnungen werden dann spezielle Bestimmungen z. B. bezüglich der Obergrenze einer Beihilfe oder der Frist aufgenommen, innerhalb deren eine Beihilfe beantragt werden kann. Die Abfassung von Beihilfeverordnungen zählt zu unseren Fachgebieten.

Unsere Kanzlei hat umfassende Erfahrung mit der Beratung und Prozessführung im Bereich von Beihilfen. Wir sind als Team kurzfristig einsetzbar und können sorgfältig analysieren. Dies führt zu soliden Stellungnahmen und solider Prozessarbeit.