Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft

Wenn Sie selbst als Familienangehöriger oder sonstiger Beteiligter mit einer Situation konfrontiert werden, in der ein geliebter Mensch nicht mehr in der Lage ist, seine Interessen auf vermögensrechtlicher und/oder immaterieller Ebene selbst wahrzunehmen, und wünschen Sie eine Beratung über die Möglichkeiten, die in diesem Zusammenhang bestehen, dann finden Sie bei uns fachkundige Unterstützung.

Je nach Schwere des Falls können wir Sie beraten, ob eine Beistandschaft, Pflegschaft oder Vormundschaft am besten geeignet ist.
Auf Wunsch vertreten wir Sie auch als Bevollmächtigte in einem eventuellen Verfahren vor Gericht.
Auch wenn Sie selbst unter Beistandschaft, Pflegschaft oder Vormundschaft stehen, erhalten Sie von uns rechtlichen Beistand sowohl im Zusammenhang mit einem möglichen Verfahren bezüglich der verhängten Maßnahme wie auch in eventuellen Streitigkeiten mit einem Beistand, Pfleger oder Vormund.

Wir unterstützen auf Wunsch auch Beistände, Pfleger oder Vormunde, die eine Beratung über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen ihrer Aufgaben und deren Inhalt oder ihre Beziehung zu der Person wünschen, für die die Maßnahme angeordnet wurde.

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