Der Datenschutz spielt eine immer wichtigere Rolle, unter anderem für Behörden, Pflegeeinrichtungen und medizinische Einrichtungen.
Das Datenschutzgesetz (Wet bescherming persoonsgegevens, Wbp) sieht einen umfassenden und strengen Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowohl auf dem öffentlichen als auch auf dem privaten Sektor vor. Das Datenschutzgesetz beinhaltet Regelungen und Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
So liegen z. B. in medizinischen Einrichtungen sensible Daten von Patienten vor, darunter Daten über die Behandlung von Patienten. Die Patientendaten werden in verschiedenen digitalen Systemen gespeichert, unter anderem in der elektronischen Krankenakte. Sensible Patientendaten werden benötigt, damit Ärzte und Pflegepersonal Patienten gut behandeln können. Solche Daten müssen gut geschützt werden.
Wir haben viel Erfahrung und Fachwissen im Bereich des Datenschutzrechts und des Schutzes personenbezogener Daten. Weiterhin haben wir die erforderliche Erfahrung mit der Überwachung der Einhaltung des Datenschutzgesetzes durch die Datenschutzbehörde (College Bescherming Persoonsgegevens, CBP).
Wir beraten regelmäßig Behörden, Gesundheitseinrichtungen, Kliniken und im Hochschulwesen über das Datenschutzrecht.
Wir können Ihre Einrichtung hervorragend über die Verfahrensweisen für den Datenschutz und diesbezügliche Vereinbarungen mit Dritten beraten.