Disziplinarrecht

Das Disziplinarrecht dient der Sicherung der Qualität der Berufsausübung.
Ein Disziplinargericht kann – im Gegensatz zu einer Beschwerdestelle – Maßnahmen gegen bestimmte Berufsausübende verhängen.

In den Niederlanden ist das designierte Disziplinargericht das Medisch Tuchtcollege. Diese Disziplinarbehörde befasst sich mit Beschwerden über die Art und Weise, wie Ärzte und medizinische Fachleute ihren Beruf ausüben. Neben dem Medisch Tuchtcollege gibt es noch ein Centraal Medisch Tuchtcollege in Den Haag. Diese Behörde befasst sich mit Berufungen gegen Beschwerden.

Unsere Kanzlei besitzt umfassende Erfahrung mit Verfahren vor dem Medisch Tuchtcollege und dem Centraal Medisch Tuchtcollege. Diese Erfahrung fließt in die Beratung von Pflegeeinrichtungen und medizinischen Institutionen im Bereich des Disziplinarrechts ein.
Auch der Umstand, dass wir die erforderliche Erfahrung mit Verfahren vor dem Disziplinargericht gesammelt haben, gewährleistet, dass wir wissen, worüber wir reden, und wie die Sache angegangen werden muss.

Das medizinische Disziplinarrecht ist breit und betrifft eine Vielzahl von Behandlungen. Dies können auch Behandlungen sein, die außerhalb der klinischen Behandlungsbeziehung zwischen dem Gesundheitsdienstleister und dem Patienten liegen. Die Praxis hat gezeigt, dass es dabei um eine unzulängliche Führung von Krankenakten, die Unterhaltung einer affektiven Beziehung mit Patienten oder die Weigerung gehen kann, an einem Beobachterprogramm teilzunehmen.

Unser Schwerpunkt liegt auf der Wahrnehmung der Interessen von medizinischen Fachkräften bei Beschwerdeverfahren. Ärzte und sonstige Gesundheitsdienstleister können daher auch unsere Fachkenntnisse und unsere Erfahrung in Anspruch nehmen.