Due Diligence

Bei Fusionen und Übernahmen unterzeichnen die Parteien oft erst eine Vertraulichkeitsvereinbarung und eine Absichtserklärung. Damit wird (vor allem für den Verkäufer) sichergestellt, dass keine vertraulichen Informationen öffentlich bekannt werden, und für beide Seiten, dass sie den festen Willen haben, die Übernahme oder Fusion schließlich vertraglich festzulegen. Der Käufer möchte dann meist eine Prüfung der Bücher, eine so genannte Due-Diligence-Prüfung durchführen lassen. Dies gibt Einblick in die Liquidität, die Solvenz und die Zukunftsaussichten des Unternehmens, das übernommen oder mit dem fusioniert wird.

Nach Abschluss der Due-Diligence-Prüfung kann die weitere Verhandlungsstrategie festgelegt werden, weil dann ein klareres Bild des zu übernehmenden Unternehmens vorhanden ist. Dabei können Dinge wie Preis und Garantien weiter verhandelt werden.

Unsere Spezialisten für Unternehmensrecht unterstützen sowohl Käufer als auch Verkäufer bei den Verhandlungen über die Übernahme eines Unternehmens und die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen.