Eigentum, Erbpacht, Erbbaurecht und Grunddienstbarkeit

Behörden und Privatpersonen (einschließlich Unternehmen) sehen sich zunehmend mit komplexen Fragen über Eigentum und die mit Eigentum verbundenen sekundären dinglichen Rechte (eingeschränkte Rechte) konfrontiert.
Dies ist z. B. der Fall bei einer Zusammenarbeit zwischen Behörden und mehreren privaten Parteien (öffentlich-private Partnerschaft, territoriale Entwicklung usw.), aber auch in den Beziehungen zwischen Behörden und einem Bürger oder Bürgern untereinander. Angesichts der potenziell weitreichenden Folgen der Gestaltung von sachenrechtlichen Beziehungen zwischen Parteien ist eine Fachberatung oft ratsam.
So ist zum Beispiel der Unterschied zwischen den verschiedenen eingeschränkten Rechten (wie z. B. Erbpacht, Erbbaurecht, Nießbrauch, Grunddienstbarkeit) sicherlich nicht immer klar, und insbesondere möchten Sie gerne wissen, welche Option in Ihrer Situation zu empfehlen ist. Hierbei ist unter anderem zu denken an das Bebauungsrecht und das Wegerecht (eine Form der Grunddienstbarkeit). Daneben ist für eine sachgemäße Beurteilung der komplexen Lehre bezüglich der Ersitzung und der befreienden Verjährung, die häufig herangezogen wird, eine fachkundige rechtliche und sachliche Prüfung erforderlich.
Wir helfen Ihnen, in dieser Materie Einblick und Klarheit zu erhalten. Bei uns erhalten Sie fachkundige und individuelle Beratung, welche Möglichkeiten Sie haben, um die Rechte und Pflichten in Bezug auf Ihr Eigentum optimal zu schützen, und wie Sie die eventuellen eingeschränkten Rechte an diesem, die Sie Dritten einräumen möchten, in Ihrer spezifischen Situation in der geeignetsten Weise festlegen können. Behörden und Privatpersonen werden von uns sowohl hinsichtlich der rechtlichen Vorzüge dieser Verfahrensweise als auch im Prozess der Beziehung und Kommunikation mit der anderen Partei beraten.