Eine Scheidung, bei der es auch um Kinder geht, ist oft noch tief greifender und viel umfassender als eine Scheidung ohne Kinder.
Um sicherzustellen, dass Kinder unter der Trennung ihrer Eltern so wenig wie möglich zu leiden haben, sind Eltern minderjähriger Kinder seit dem 1. März 2009 verpflichtet, gemeinsam Vereinbarungen bezüglich der Betreuung und Erziehung der Kinder nach Beendigung ihrer Beziehung zu treffen und diese Vereinbarungen in einem so genannten Elternplan festzulegen.
Im Elternplan müssen in jedem Fall Festlegungen bezüglich des Hauptwohnsitzes der Kinder und der Aufteilung der Betreuung und Erziehung (Sorgerechtsregelung), Vereinbarungen über der Aufteilung der Kosten für die Kinder (Kindesunterhalt), aber auch darüber getroffen werden, wie Eltern einander über wichtige Themen bezüglich der Kinder wie z. B. Schulwahl und Krankheit informieren.
Auch von Eltern, die zusammengelebt haben, wird erwartet, dass sie bei Beendigung des Zusammenlebens einen Elternplan erstellen, in dem sie festlegen, wie sie die Betreuung ihrer Kinder aufteilen wollen.
Für Empfehlungen bezüglich des Elternplans, Beratung bei dessen Umsetzung und bei Problemen, die zu einem späteren Zeitpunkt bezüglich des Sorgerechts für die Kinder entstehen können, stehen Ihnen die Fachanwälte unserer Kanzlei gerne zur Verfügung.