Energierecht

Der Zugang zu bezahlbarer Energie ist ein Grundrecht, das in verschiedenen Gesetzen wie dem Wärmegesetz und dem Elektrizitätsgesetz 1998 verankert ist. Die Energielandschaft verändert sich rasant. Die angestrebte Reduzierung der Treibhausgase und die Bemühungen um eine Sicherstellung der Versorgung mit bezahlbarer Energie in der Zukunft machen dies zu einem dynamischen und gesellschaftlich relevanten Tätigkeitsfeld, das spezielle Fachkenntnisse erfordert.

Wir beraten unsere Mandanten in allen Rechtsfragen, die bezüglich der Energieversorgung auftauchen können. Unter anderem erstreckt sich diese Beratung auf:
• Aufbau von Wärme- und Kältenetzen, Wärme-/Kältespeichersystemen und Solarkollektoren und die hierbei zu bestellenden dinglichen Rechte wie Bebauungsrechte;
• Ausarbeitung und Beurteilung von Lieferbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Überprüfung anhand des Wärmegesetzes und des Elektrizitätsgesetzes;
• Beantragung von Liefergenehmigungen bei der Behörde für Verbraucherfragen und Märkte (Autoriteit Consument en Markt, ACM);
• öffentlich-rechtliche Aspekte wie z. B. Artikel 9e Elektrizitätsgesetz im Zusammenhang mit Windparks und (anderen) Aspekten der Raumplanung wie z. B. Flächennutzungspläne;
• Lieferung von (erneuerbaren) Energien unter anderem durch Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen und die damit zusammenhängenden Vorschriften.

Weil wir nun schon seit vielen Jahren auf dem Gebiet der Energie, Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes arbeiten, haben wir die erforderliche Sachkenntnis, um Ihr Projekt in gute Bahnen zu lenken.