Erbschaften und Erbrecht

Der Tod eines Familienangehörigen oder anderen geliebten Menschen ist immer ein einschneidendes Ereignis. Neben der Trauerarbeit, die Sie bewältigen müssen, stehen Sie auch vor der geschäftsmäßigen Abwicklung des Erbes, wenn Sie Erbe oder Vermächtnisnehmer sind.
Oft müssen Sie dann kurzfristig wichtige Entscheidungen treffen, z. B. wenn kein Testament vorhanden ist und die gesetzliche Erbfolge greift: Welche Maßnahmen müssen Sie dann ergreifen oder gerade unterlassen, welche Rechte und Pflichten haben Sie gegenüber anderen Erben usw. Und wie ist es, wenn der Erblasser ein Testament aufgesetzt hat? Gerne beraten wir Sie bezüglich dieser fachspezifischen Fragen.

Auch wenn Sie zum Beispiel in einem Testament als Testamentsvollstrecker benannt sind und Beratung brauchen, ob und wie Sie diese Aufgabe übernehmen und/oder durchführen sollen, sind Sie bei uns richtig. Wir haben Erfahrung in der Abwicklung der Verfahren zur Testamentsvollstreckung.

Haben Sie es zum Beispiel als Erbe mit einem inkompetenten oder übereifrigen Testamentsvollstrecker zu tun, der seine Befugnisse überschreitet?
Wenn Sie das Erbe ausschlagen oder nur bedingt annehmen möchten, beraten wir Sie gerne darüber, was zu tun ist.
Wenn Sie sich mit den anderen Erben nicht einigen können, wie das Erbe verteilt werden soll, oder wenn Sie mit den Erben über Ihren Anspruch als pflichtteilsberechtigter Erbe im Streit liegen, stehen wir Ihnen für eine Vermittlung oder ein Verteilungsverfahren gerne zur Verfügung. Auch diesbezüglich verfügen wir über umfangreiche Erfahrung.

Rechtsanwälte: