Erziehungsbeistandschaft

Es kann vorkommen, dass ein Kind in eine Situation gerät, in der es in seinem Interesse ist, dass eine Kindesschutzmaßnahme eingeleitet wird wie zum Beispiel eine Erziehungsbeistandschaft durch einen Betreuungshelfer oder das Jugendamt, oder auch die Unterbringung in einer Betreuungseinrichtung für Jugendliche.

In unserer Kanzlei arbeiten Spezialisten auf dem Gebiet der Jugendgerichtsbarkeit, die Kinder, Eltern und/oder andere Beteiligte über diese Kindesschutzmaßnahmen und deren Folgen beraten und, wenn es nötig werden sollte, in diesen Angelegenheiten Prozesse führen können.

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