Unternehmen möchten wachsen oder sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, zum Beispiel durch Fusion, Übernahme eines anderen Unternehmens oder gerade Trennung von einem Unternehmensteil.
Unser Team besteht aus Fachanwälten mit Erfahrung auf dem Gebiet von Fusionen und Übernahmen sowie auch allen rechtlichen Aspekten, die dabei von Bedeutung sind, einschließlich des Arbeitsrechts und des Wettbewerbsrechts. Wir beraten Unternehmen und Institutionen unter anderem bei Aktientransaktionen, Aktiva-/Passiva-Transaktionen, rechtlichen Fusionen, Aktienemissionen und der Gründung von Joint Ventures oder Start-ups.
Wir besitzen umfangreiche Erfahrung in der Betreuung solcher Transaktionen und übernehmen für Sie die Führung von Verhandlungen und die Umsetzung getroffener Absprachen in klare Verträge. Auf diese Weise sind wir ein geschätzter Berater für Käufer und Verkäufer von Unternehmen und Unternehmensteilen.