Gesellschafterhaftung

Als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied sollte man sehr genau über seine Verantwortlichkeiten und seine Verpflichtungen Bescheid wissen, und zwar nicht nur in Bezug auf das Unternehmen, sondern auch gegenüber Aktionären, Beschäftigten, Gläubigern und anderen Beteiligten.
In manchen Fällen ist besondere Sorgfalt bei der Entscheidungsfindung erforderlich und möchten Sie sich diesbezüglich möglichst absichern.
Unsere Spezialisten beraten Sie bezüglich der Haftung von Aufsichtsräten und Vorständen.
Sie können sich auf Praxiserfahrung stützen, weil sie selbst Mitglied eines Aufsichtsrats oder Vorstands sind (oder waren) und auch wissen, welchen Risiken Sie im Falle einer Insolvenz ausgesetzt sind, weil sie regelmäßig als Insolvenzverwalter tätig sind.