Das Gesellschaftsrecht regelt die Tätigkeit von Gesellschaften anhand des Gesellschaftsvertrages (bei Personengesellschaften) bzw. anhand des Gesetzes und der Satzung (bei Kapitalgesellschaften und Vereinigungen und Stiftungen). Weiterhin spielt das Rechtsverhältnis der Gesellschafter oder der Geschäftsführer untereinander eine Rolle. Aber auch der Rechtsstatus der Gesellschafter einer AG oder GmbH ist im Gesellschaftsrecht von Bedeutung.
Einer der Hauptzwecke einer Gesellschaft ist stets die Gewinnerzielung für die Eigentümer (die Gesellschafter). Dabei darf natürlich der Bestand des Unternehmens nicht in Gefahr gebracht werden. Bei Fusionen und Übernahmen können die Interessen der beteiligten Geschäftsführer und Gesellschafter einander zuwider laufen. Daraus können Streitigkeiten zwischen Geschäftsführern, Aufsichtsratsmitgliedern oder Gesellschaftern entstehen.
Unsere Spezialisten für Gesellschaftsrecht beraten und führen Prozesse in Fragen der (internen) Gesellschafterhaftung und bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und der Abberufung von Geschäftsführern, und zwar auch im Rahmen von Fusionen und Übernahmen (M&A).