Gütergemeinschaft und Eheverträge

Wenn Sie in Gütergemeinschaft oder unter Ehevertrag verheiratet sind, dann ist bei einer Scheidung die Verteilung des Vermögens und die Abwicklung des Ehevertrages ein wichtiges Thema.
Unsere Fachleute auf den Rechtsgebieten der Zugewinngemeinschaft und der Eheverträge können Sie diesbezüglich sorgfältig beraten und stützen sich dabei auf eine umfangreiche Prozesserfahrung.
Möglicherweise können Sie diesbezüglich auch gemeinsam durch die Tätigkeit eines unserer erfahrenen familienrechtlichen Mediatoren zu einer geeigneten Lösung kommen.

Auch bevor Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft schließen, können unsere Mitarbeiter Sie kompetent bezüglich der Folgen für den ehelichen Güterstand, der Möglichkeiten, die Sie in dieser Hinsicht haben, und der Optionen beraten, die für Sie in Ihrer jeweiligen Situation am besten geeignet sind.
Eine sorgfältige abgewogene und begründete diesbezügliche Entscheidung ist in der heutigen Gesellschaft kein unnötiger Luxus mehr. Die Folgen der Entscheidungen, die Sie diesbezüglich vor oder während der Ehe treffen, können weitreichend sein.
Vor allem dann, wenn ein Unternehmen vorhanden ist oder wenn ein erheblicher Unterschied bezüglich der Vermögenssituation besteht, kann es wünschenswert sein, einen Ehevertrag zu vereinbaren, der der spezifischen Situation gerecht wird.
Auch bezüglich der komplexen Frage, wie ein Unternehmen „aufgeteilt“ oder „angerechnet“ werden soll, können wir Sie umfassend beraten.

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