Handelsrecht

Das Handelsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Händlern (Unternehmern), wie z. B. den rechtlichen Status der verschiedenen Arten von Händlern, der Art des Handelsbetriebs und Handelsstreitigkeiten.
Viele Gesetze und Vorschriften fallen unter das Handelsrecht. Dies betrifft unter anderem das Gesellschaftsrecht und das allgemeine Vertragsrecht, aber auch das Wettbewerbsgesetz, das Urheberrechtsgesetz und das Patentgesetz. Wenn Sie als Unternehmer geschäftlich außerhalb der Landesgrenze tätig sind, dann hat Ihre Rechtsbeziehung internationalen Charakter, wodurch das Handelsrecht auch eine internationale Rechtsdimension erhält.

Unser Team besteht aus Fachanwälten, die Erfahrung hinsichtlich Beratung und Prozessführung im breiten Spektrum des Handelsrechts haben. So beraten wir Sie über verschiedene Formen von Handelsverträgen (wie Händler-, Handelsvertretungs- und Franchising- und Kauf- und Verkaufsverträge) und über alle Aspekte, die hiermit zusammenhängen können wie z. B. Schadenersatz wegen Nichterfüllung von Verträgen, Eigentumsvorbehalt, das Reklamationsrecht, die Kündigung von Verträgen und Fragen der höheren Gewalt. Wir helfen Ihnen auch bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit den oben genannten Bereichen, sowohl bei nationalen als auch bei internationalen Rechtsstreitigkeiten.

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