Händler- und Handelsvertretungsverträge sind der Kitt des (internationalen) Handels. Durch die Einschaltung von Händlern und/oder Handelsvertretungen können Produzenten und Lieferanten ihre Produkte an den Endverbraucher verkaufen.
Zwischen Händler und Handelsvertreter bestehen in den Niederlanden wichtige Unterschiede: Während der Handelsvertreter grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Herstellers oder Lieferanten (des Geschäftsherrn) handelt und für Verkaufsabschlüsse eine Provision erhält, kauft der Händler auf eigene Rechnung und Gefahr beim Lieferanten oder Hersteller ein und verkauft die Ware mit einer Marge an die Endkunden.
Darüber hinaus hat ein Handelsvertreter nach niederländischem Recht bei Vertragsende in vielen Fällen Anspruch auf eine Kundenprovision (Goodwill), während der Händler keinen solchen Anspruch besitzt. Der Handelsvertreter genießt daher einen höheren Schutz als der Händler.
In vielen anderen Ländern wird dagegen der Händler in gleicher Weise geschützt wie der Handelsvertreter. Um daher unberechtigte Erwartungen und unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, muss bei Abschluss einer internationalen Vertriebsvereinbarung der Vertragsinhalt sehr sorgfältig bestimmt werden, einschließlich des auf die Vertriebspartnerschaft anwendbaren Rechts und des bei unerwarteten Rechtsstreitigkeiten geltenden Gerichtsstands.
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