Die Zeit vor einer Insolvenz ist oft geprägt von Unsicherheit und vielen Fragen. Kann die Insolvenz durch eine Restrukturierung in den Niederlanden noch vermieden werden? Welche Insolvenzverfahren gibt es in den Niederlanden? Was passiert, nachdem ein Insolvenzantrag bei einem niederländischen Gericht gestellt wurde? Unser deutschsprachiger Anwalt für niederländisches Recht gibt Ihnen einen Überblick über das niederländische Insolvenzrecht.
Restrukturierung oder Insolvenz in den Niederlanden – Ihre Optionen
Es gibt vier Hauptformen: (Außergerichtliche) Umstrukturierung, Konkurs, Zahlungsaufschub und Privat-Personen-Sanierung. Jede Form hat ihre Besonderheiten und bietet unterschiedliche Chancen und Risiken.
WHOA: (Außergerichtliche) Umstrukturierung eines Unternehmens
Seit dem 1. Januar 2021 sieht das niederländische Recht, wie auch das deutsche Recht, die Möglichkeit vor, die Verpflichtungen eines Unternehmens außerhalb eines Konkurses umzustrukturieren. Dies ist das Gesetz über die gerichtliche Bestätigung von außengerichtlichen Vergleichen/Umstrukturierungen (WHOA), das Teil des niederländischen Konkursrechts ist. Kurz gesagt bedeutet dies, dass die Gläubiger in verschiedene Klassen eingeteilt werden. In welche Klasse ein Gläubiger eingeordnet wird, hängt von seiner juristischen Position ab (hat er z.B. eine bevorrechtigte Forderung usw.). Anschließend werden Vereinbarungen mit den Gläubigern jeder Klasse getroffen. Wenn alle Gläubiger und somit alle Klassen zustimmen, wird der Richter die Umstrukturierung bestätigen (genehmigen). Wenn bestimmte Gläubiger einer Klasse oder in besonderen Fällen eine ganze Klasse gegen eine Umstrukturierung stimmen, kann der Richter die Umstrukturierung gegen den Willen der Gegenstimmer auferlegen. Eine WHOA-Vereinbarung/Umstrukturierung setzt voraus, dass das Unternehmen rentabel ist und die Gläubiger mindestens so viel erhalten wie bei einem Konkurs.
Konkurs in den Niederlanden
Der Konkurs (faillissement) ist die klassische Insolvenzform, die eingeleitet wird, wenn eine Person oder ein Unternehmen zahlungsunfähig ist. Sowohl Unternehmen als auch natürliche Personen können in den Niederlanden insolvent erklärt werden.
Zahlungsaufschub in den Niederlanden
Der Zahlungsaufschub (surseance van betaling) soll im Wege eines gerichtlichen Verfahrens Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten vorübergehend Schutz vor deren Gläubigern bieten. Möchte ein Unternehmen einen Zahlungsaufschub beantragen, so geschieht dies beim zuständigen Gericht. Das zuständige Gericht ernennt einen Verwalter (bewindvoerder). Dieser führt in der Zeit des Zahlungsaufschubs, gemeinsam mit dem Schuldner dessen Geschäfte. In dieser Zeit wird der Gläubiger daran gehindert, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Der Zahlungsaufschub endet entweder mit einer erfolgreichen Sanierung des Unternehmens oder falls die finanzielle Situation nicht stabilisiert werden konnte, mit dem Konkurs.
Während des Zahlungsaufschubs kann der Schuldner im Gegensatz zum Konkurs unter Aufsicht des Verwalters weiterhin seinen Geschäften nachgehen.
Sanierung in den Niederlanden
Droht natürlichen Personen in den Niederlanden die Zahlungsunfähigkeit, so haben diese die Möglichkeit, einen wirtschaftlichen Neuanfang mit Hilfe der Sanierung (schuldsanering) zu machen.
Der Antrag auf Sanierung erfolgt beim zuständigen Gericht, welches einen Verwalter beauftragt, der die Einnahmen und Ausgaben überwacht. Es folgt eine Sanierungsphase, in der sich der Schuldner verpflichtet, für eine bestimmte Zeit (in der Regel anderthalb Jahre) unter einem restriktiven Budget zu leben und den Verwalter bei der Rückzahlung der Schulden zu unterstützen. Werden die im Verfahren gestellten Aufgaben erfolgreich erfüllt, werden dem Schuldner die restlichen Schulden erlassen, sodass dieser nach der Sanierung schuldenfrei ist.
Ablauf des Insolvenzverfahrens in den Niederlanden
Ein Insolvenzverfahren beginnt mit dem Insolvenzantrag durch den Schuldner, Gläubiger oder die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht. Das Gericht überprüft sodann den Antrag und entscheidet, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Soll das Verfahren eröffnet werden, bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curator). Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung der Konkursmasse und prüft die Möglichkeiten zur Verwertung. Dieser liquidiert das Vermögen zur Gläubigerbefriedigung. Wurde das Vermögen an die Gläubiger verteilt oder wird die Verteilung wegen unzureichendem Vermögen eingestellt, endet das Insolvenzverfahren.
Sobald ein niederländisches Gericht den Insolvenzantrag genehmigt, entstehen neue Herausforderungen. Planen Sie einen Neustart oder möchten Sie ein Gebot auf das Vermögen abgeben? Wie können Sie Streitigkeiten mit Banken über Sicherheiten lösen? Haben Sie Fragen zur Überprüfung von Entscheidungen des Insolvenzverwalters in den Niederlanden?
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