In den Niederlanden gibt es verschiedene Rechtsformen für Unternehmen: mit und ohne Rechtspersönlichkeit. Eine Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit (kurz: eine juristische Person) ist eine rechtliche Einheit mit spezifischen Rechten und Pflichten.
Das Gesetz kennt eine begrenzte Anzahl juristischer Personen, wovon B.V. (GmbH) und N.V. (Aktiengesellschaft) für normale Unternehmen die wichtigsten sind. Daneben bietet das niederländische Recht die Möglichkeit, ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu führen. Wenn hieran mehrere Parteien beteiligt sind, geschieht dies auf der Grundlage eines Vertrages. Beispiele hierfür sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vennootschap onder firma, vof) und die Kommanditgesellschaft (commanditaire vennootschap, cv). Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform mit oder ohne Rechtspersönlichkeit ist nicht einfach und hängt von vielen Umständen ab wie z. B. der Verteilung und Verwendung von Kapital (Geschäftsanteile oder nicht?) und der Haftung der am Unternehmen beteiligten Parteien. Weiterhin spielen steuerliche Erwägungen eine Rolle.
Bei juristischen Personen ist die Satzung wichtig, die neben dem Gesetz die formelle Funktion der juristischen Person regelt. Dabei geht es z. B. um die Ernennung, Suspendierung, Kündigung und Entlassung von Geschäftsführern, die Befugnisse der (einzelnen) Geschäftsführer und die Verteilung der Geschäftsanteile bei der N.V. oder B.V.
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