Kündigung

Ein Teil des Arbeitsrechts, der sehr oft für Rechtsstreitigkeiten sorgt, ist das Kündigungsrecht. Wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter beenden möchte, stehen ihm dafür verschiedene Optionen zur Verfügung. Die beste Lösung ist natürlich eine Beendigung durch einen Aufhebungsvertrag, aber wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesbezüglich keine Einigung erreichen, kann der Arbeitgeber das UWV (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen, Ausführungsamt für Arbeitnehmerversicherungen) um die Erlaubnis zur Kündigung des Arbeitsvertrages bitten oder bei Gericht die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses beantragen. Hierzu müssen natürlich berechtigte Gründe vorliegen, die auch nachgewiesen werden können. Je nach dem Entlassungsgrund kann eine Erlaubnis des UWV oder eine Aufhebung durch das Gericht beantragt werden. In einigen Fällen wird der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung bezahlen müssen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Kündigungsrechts am 1. Juli 2015 aus dem Gesetz über Arbeit und Sicherheit (Wet Werk en Zekerheid) ändert sich das Kündigungsverfahren über das UWV und das Gericht. Auch der Modus für die Berechnung der Abfindung für den Arbeitnehmer, die die Bezeichnung Übergangsgeld erhalten wird, wird sich dann ändern.

Wenn ein Arbeitgeber mehrere Mitarbeiter ungefähr zur gleichen Zeit entlassen möchte, wird er auch die Verpflichtungen aus dem Gesetz über die Anmeldung von Massenentlassungen beachten und möglicherweise mit Gewerkschaften oder dem Betriebsrat einen Sozialplan aushandeln müssen.

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