Markt und Behörden

Behörden können, manchmal ohne sich dessen bewusst zu sein, in Wettbewerb zu Unternehmen treten. Das Wettbewerbsgesetz enthält spezielle Regelungen betreffend „Markt und Behörden“, die für das Verhalten von Behörden gelten. Die Behörde für Verbraucherfragen und Märkte (Autoriteit Consument en Markt, ACM) überwacht die Einhaltung und kann ein Zwangsgeld androhen. Auch kann der Geschädigte vor Gericht gehen.

Von Ausnahmen abgesehen, müssen unternehmerisch tätige Behörden dem Endbenutzer alle Kosten der wirtschaftlichen Tätigkeit in Rechnung stellen. Eine Quersubventionierung ist verboten. Der Staat darf seine eigenen staatlichen Betriebe nicht bevorteilen. Es darf keine Vermengung der öffentlich-rechtlichen Rolle der Behörde mit ihrem Auftreten als Unternehmer geben.

Für Fragen bezüglich Behörden und deren Markteintritt und Marktverhalten können Sie sich an den Fachmann in unserer Kanzlei wenden.

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