Das Mietrecht bietet viele Möglichkeiten, aber oft auch unvorhergesehene Fallstricke. Endet der Mietvertrag tatsächlich durch Kündigung, oder kann sich ein Mieter trotzdem weigern, auszuziehen? Ist es für Sie als Mieter klug, den Bedingungen des ROZ (niederländischer Immobiliendachverband) zuzustimmen? Wann liegt ein Mangel vor, und was sind die Konsequenzen? Kann Ihr Vermieter die Miete erhöhen, oder können Sie umgekehrt eine Mietsenkung durchsetzen? Das sind nur einige Beispiele.
Ein durchdachter Mietvertrag kann Ärger vermeiden helfen. Wir haben große Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und erstellen maßgeschneiderte Mietverträge. Weiterhin unterstützen wir unsere Mandanten bei Streitigkeiten vor Gericht. Wir beraten sowohl Vermieter als auch Mieter. Wohnungsbaugesellschaften, Investoren, Erschließungsgesellschaften, Unternehmer und Privatpersonen gehören zu unseren Mandanten.
Wir beraten Sie unter anderem bei Folgendem:
– Erstellung und Prüfung von Mietverträgen;
– Streitigkeiten über Mängel, Instandhaltung und Renovierungen;
– Kündigung und Beendigung von Mietverträgen;
– Inanspruchnahme von Mieterschutz bei Miete von Ladenlokalen und Wohnraum;
– Räumungsschutz;
– Mietverträge auf der Grundlage des Leerstandsgesetzes;
– Mietzinsanpassungen;
– Substitution und Untervermietung;
– Abfindung bei Abriss und der Durchführung von Flächennutzungsplänen;
– Mietkautionen;
– Insolvenz des Vermieters oder Mieters.
Auch Beratung über das Pachtrecht ist einer unserer Schwerpunkte. Das Pachtrecht weist viele Ähnlichkeiten mit dem Mietrecht auf, aber es gibt auch wesentliche Unterschiede. Wir beraten Sie gerne bezüglich eines maßgeschneiderten Pachtvertrags, der den gesetzlichen Anforderungen genügt. Bei uns finden Sie bezüglich aller Streitigkeiten aus der Ausführung des Pachtvertrages kompetente Beratung.