Das Mitbestimmungsgesetz regelt das Mitspracherecht von Beschäftigten in einem Unternehmen oder einer Einrichtung. Dabei geht es um Fragen wie:
– muss eine Arbeitnehmervertretung wie ein Betriebsrat, eine Mitarbeitervertretung oder ein Personalrat eingerichtet werden?
– wie wird die Arbeitsweise des Mitbestimmungsorgans geregelt?
– was muss in Vorschriften aufgenommen werden, über welche Themen muss gesprochen werden und wofür muss ggf. eine Zustimmung oder Stellungnahme eingeholt werden?
– welche Verfahren können durchgeführt werden, wenn die Beteiligten wider Erwarten zu keiner Einigung kommen? Müssen die ordentlichen Gerichte entscheiden, oder tut dies ein betrieblicher Ausschuss oder die Unternehmenskammer?
Unsere Anwälte sind erfahrene Spezialisten und können Sie in allen Fragen der Mitbestimmung beraten und bei Bedarf auch bei Gerichtsverfahren betreuen.