Bei der heutigen hohen Bevölkerungsdichte kommt guten Beziehungen zu den Nachbarn große Bedeutung zu, doch oft kann davon keine Rede sein.
Wir beraten Sie, welche Rechte und Pflichten zwischen Eigentümern benachbarter Grundstücke gelten, aber auch darüber, wie Sie gegenüber anderen auftreten können.
Auf ganz verschiedenen Ebenen können Sie als Einzelperson, Unternehmer oder Behörde Schwierigkeiten mit dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks bekommen. Möglicherweise gibt es Belästigungen und Störungen in Form von Geräuschen, Geruch, überhängenden Zweigen und Bäumen, die Ihnen Licht und Sicht beeinträchtigen. Sie fragen sich, inwieweit Sie dies dulden müssen, und ob Schäden, die Ihnen entstehen, vergütet werden müssen. Vielleicht haben Sie einen Streit über die Grundstücksgrenze oder Einfriedung, oder Eigentums- oder eingeschränkte Rechte sind verjährt.
Sowohl in dem Fall, dass noch keine Streitigkeit vorliegt, aber doch etwas geklärt werden muss, als auch in dem Fall, dass das Verhältnis zwischen den Parteien bereits gestört ist, betreuen wir Sie sowohl auf juristischer Ebene als auch bei der Kommunikation mit dem anderen. Auf Wunsch können Sie auch die Dienste eines erfahrenen Mediators aus unserem Team in Anspruch nehmen. Die Erfahrung lehrt, dass damit oft langwierige und kostspielige Verfahren vermieden werden können.