Namensänderung

Das Recht auf seinen Namen ist eines der ersten Rechte in Buch 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das das Personen- und Familienrecht regelt. Alle Einwohner der Niederlande haben einen Vor- und einen Nachnamen, und das Bürgerliche Gesetzbuch enthält daher auch Vorschriften für die Namensgebung und den Gebrauch und die Änderung eines Namens.

So ist die Änderung eines Nachnamens nur möglich, wenn ein ausreichend wichtiger Grund für die beantragte Änderung vorliegt und – nach Prüfung – ob der gewünschte Name zulässig ist. Das ist z. B. nicht der Fall, wenn ein Name auch ein Schimpfwort sein kann oder spöttisch ist.

Bezüglich der Möglichkeiten einer Änderung des Vor- und/oder Nachnamens und der verschiedenen Verfahren, die hierfür infrage kommen, beraten unsere Fachleute Sie gerne.

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