Öffentlich-private Partnerschaft

Unsere Rechtsanwälte haben viel Erfahrung mit der Gestaltung von öffentlich-öffentlichen und öffentlich-privaten Partnerschaften wie z. B. Verwaltungsverträgen, gemeinsamen Regelungen, Kooperationsvereinbarungen zwischen öffentlichen und privaten Parteien mit oder ohne gemeinsame juristische Person oder Personengesellschaft (bzw. Mischformen wie KG/GmbH-Konstruktionen) und von Arbeitsgemeinschaften auf der Grundlage von Modellen wie dem Bauanspruchsmodell, Jointventure-Modell, Koalitionsmodell, Konzessions- oder Allianzmodell. Ebenso haben wir Erfahrung mit DBFMO-Verträgen für Entwurf, Bau, Finanzierung und gewerbliche Verwertung von zu realisierenden Immobilien und Infrastruktur.

Das Spektrum an Kooperationsformen ist breit. Das bedeutet, dass eine individuelle Vorgehensweise pro Projekt und pro Phase möglich und notwendig ist, und dazu braucht man Menschen mit Erfahrung, so dass gemeinsam mit dem/den Auftraggeber(n) rasch die richtigen Entscheidungen getroffen werden können. Wir haben ein Auge für eine ausgewogene Risikoverteilung zwischen Markt und Behörden, für Governance-Aspekte und die Schaffung finanzieller und Organisationsstrukturen, die die Zusammenarbeit auch tatsächlich fördern. Wir sorgen dafür, dass die kooperierenden Partner den Einfluss und den Zugriff auf das Projekt erhalten, den sie brauchen, um gemeinsam erfolgreich zu sein: Projekte, die machbar, realisierbar und finanzierbar sind.

Dank dieser Vorgehensweise haben wir zusammen mit unseren Auftraggebern Dutzende großer Projektentwicklungen realisiert, z. B. im Bereich städtischer (Neu-)Erschließung, Wohnungsbaustandorte, Gewerbegebietserschließung und Infrastruktur.