Raumplanung

Bei der Raumplanung handelt es sich um die Gestaltung der Umgebung. Diese erfolgt unter anderem mittels Flächennutzungsplänen und Baugenehmigungen.
Oft spielen auch das Enteignungsgesetz, das Naturschutzrecht, Planungsschäden, Schadensausgleich, Bodennutzung (bestehende Verträge) und Kostendeckung eine wichtige Rolle.

Um die Schaffung von Wohnungen, Einzelhandel, Büros und Unternehmen zu ermöglichen, müssen des Öfteren Flächennutzungspläne an die gewünschten Planungen angepasst werden oder müssen andere Beschlüsse (Befreiungen und/oder Ausnahmen) getroffen werden. Als Fachanwälte auf dem Gebiet der Raumplanung wissen wir, welcher Weg am besten begangen werden kann.
Wir arbeiten dabei häufig mit renommierten Büros im Bereich Stadtplanung, Wohnungsbau, Bürogebäude und Einzelhandel zusammen.

Im Planfeststellungsverfahren kommen viele inhaltliche Aspekte zum Tragen. Es geht dann um die finanzielle Durchführbarkeit eines Vorhabens, die Möglichkeit, dass eine nachhaltige Störung der Qualität der Infrastruktur eintritt, Schrumpfung, Leerstand, Politik der Provinz (festgelegt im Provinciaal Omgevingsplan Limburg und in Verordnungen) und Flora- und Fauna-Gesetzgebung.

Der Flächennutzungsplan wird gemäß den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes (Wet ruimtelijke ordening, Wro) vorbereitet. Das bedeutet, dass beim Gemeinderat/Stadtrat Stellungnahmen abgegeben werden können und bei der Abteilung Verwaltungsrecht des Staatsrates Widerspruch eingelegt werden kann.
Dieses Verfahren ist bei uns in guten Händen. Die Betreuung während des Verfahrens, aber auch die Vertretung beim Staatsrat gehört zu unseren regelmäßigen Tätigkeiten. Dabei handelt es sich oft um Großprojekte.

Die Gestaltung guter Flächennutzungspläne, denen der Staatsrat letztlich zustimmt, erfordert sehr viel Fachkompetenz und Vertrautheit mit (kommunalen) Abläufen. Über dieses Wissen und diese Vertrautheit verfügen wir. Das führt in der Praxis dazu, dass große Vorhaben die Genehmigung erhalten. Das gewünschte Ergebnis steht dabei im Vordergrund und wird auch erreicht.

Die Raumplanung ist schon seit Jahren in Bewegung, und diese Bewegung behalten wir sorgfältig im Auge. Eine dieser Entwicklungen ist die Absicht der Regierung, die Raumplanung in einem Umgebungsgesetz zu regeln.

Wir beraten und führen Prozesse auf dem gesamten Gebiet der Raumplanung, und zwar sowohl in Flächennutzungsplanverfahren als auch in Vollstreckungsverfahren.