Wenn Sie in eine Scheidungssituation geraten, dann hilft Ihnen unsere Kanzlei, eine individuell optimale Lösung für Ihre spezielle Situation zu erreichen.
Wir können Sie auf drei verschiedene Arten unterstützen: zunächst als Rechtsanwalt eines der Ehegatten/Partner in einem streitigen Verfahren vor Gericht, aber auch bei einer Verhandlungsscheidung. Jeder der Ehegatten/Partner hat dann seinen eigenen Anwalt, und in Gesprächen zwischen den Ehegatten/Partnern und den Rechtsanwälten wird daran gearbeitet, von beiden getragene Vereinbarungen über die Folgen der Scheidung zu erreichen.
Eine einvernehmliche Scheidung mithilfe der vFAS-Scheidungsmediatoren unserer Kanzlei ist ebenfalls eine gut bewährte Methode, um eine Scheidung zu erreichen.
Unsere Erfahrung zeigt klar, dass mit der Entscheidung für eine Scheidungsmediation, aber auch durch die Verhandlungsscheidung („Collaborative Law“-Verfahren) oft eine Eskalation der Auseinandersetzung zwischen den Ehegatten/Partnern und damit unnötige lange Verfahren vor Gericht vermieden werden können.
Natürlich ist die Wahl der Methode der Trennung für jeden unterschiedlich.
Für kompetente Beratung und Begleitung bei Ihrer Scheidung sind Sie bei unserem Team „Familie en Relatie“ in guten Händen.
Für Unternehmer gilt, dass das Familienrecht nicht nur von persönlicher, sondern auch von geschäftlicher Bedeutung ist, weil es bei einer Scheidung auch um das Unternehmen gehen kann.
Unternehmer werden sich dieser Auswirkungen in der Regel viel zu spät bewusst und sehen sich erst vor Gericht mit den weitreichenden Folgen einer Scheidung konfrontiert.
Unsere Fachleute haben Erfahrung im Familienrecht und geben Ihnen gerne eine gediegene rechtliche Beratung.
Sie achten bei der Durchführung von Scheidungsverfahren oder bei einer Scheidungsmediation auch genau auf die geschäftlichen Belange.
Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass unsere Provinz an der belgischen und deutschen Grenze liegt, haben wir die nötige Erfahrung mit internationalen Scheidungen.
Und natürlich können Sie während Ihrer Scheidung oder nach deren Abwicklung bei unserer Kanzlei eine zweite Stellungnahme einholen.