Sozialversicherungsrecht

Soziale Sicherheit ist ein System, das dem Zweck dient, Einkommen und/oder Versorgung zu garantieren. Dabei geht es um Situationen, in denen Personen oder Familien vorübergehend oder auf Dauer nicht in der Lage sind, sich ein ausreichendes Einkommen und/oder eine ausreichende Versorgung zu sichern.

Meist ist dies durch Arbeitsunfähigkeit, Erkrankung oder Arbeitslosigkeit bedingt.
Es gibt verschiedene Sozialversicherungen, die für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Es handelt sich unter anderem um die nachfolgenden Gesetze:

– WIA (Wet werk en inkomen naar arbeidsvermogen): Dieses Gesetz regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente bei vollständiger und dauerhafter Arbeitsunfähigkeit;
– WW (Werkloosheidswet): Das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung stellt eine Versicherung für Arbeitnehmer dar, die arbeitslos werden;
– ZW (Ziektewet): Das Krankengeldgesetz regelt die Geldleistungen für Menschen, die keinen Arbeitgeber (mehr) haben;
– WWB (Wet werk en bijstand): Das Gesetz über Arbeit und Sozialhilfe regelt die Unterstützung bei Wiedereingliederung und Sozialfürsorge für Menschen, die wenig oder kein sonstiges Einkommen haben.

Das niederländische Sozialversicherungsrecht spielt eine wichtige Rolle sowohl im Beamten- als auch im Arbeitsrecht. Auf diesen Rechtsgebieten sind wir häufig tätig. Dadurch verfügen wir über solide Kenntnisse im Bereich des Sozialversicherungs- und Sicherungsrechts.
Bei Entlassung, Krankheit oder einvernehmlicher Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (mittels Feststellungsvertrag) müssen immer die speziellen Regelungen berücksichtigt werden.

Als Spezialisten auf diesem Gebiet sind wir natürlich über alle gesetzlichen Regelungen auf dem Laufenden und können Sie – gezielt – auf diesem weiten Fachgebiet beraten.

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