Transportrecht

Handel und Transport gehen Hand in Hand. Angesichts der Lage unserer Kanzlei in der Euregio gehört das internationale Transportrecht zu unserem Tagesgeschäft.
Das Transportrecht bildet den Rahmen für Beförderungsverträge. Internationale Verträge über den Straßentransport sind im CMR-Vertrag geregelt. Inlands-Transportverträge sind in Buch 8 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Zur Regulierung der Branche hat der niederländische Staat das Gesetz über den Straßentransport erlassen. Dieses Gesetz regelt Dinge wie Genehmigungen, Überladung und Frachtbrief.

DAS TRANSPORTRECHT IST ZWINGENDES RECHT
Das Transportrecht ist in weiten Teilen zwingendes Recht. Das heißt: Transportverträge zwischen Parteien sind nichtig, wenn diese Vereinbarungen im Widerspruch zum CMR-Vertrag oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch stehen. Das Transportrecht regelt den Umfang der Haftung des Transportunternehmens und die Verwendung des Frachtbriefs. Weiterhin schafft das Transportrecht Klarheit bezüglich des Unterschieds zwischen Frachtagent (expediteur) und Spediteur (vervoerder).

ALLGEMEINE TRANSPORTBEDINGUNGEN
Sachverhalte, die im CMR-Vertrag oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht geregelt sind, können von den Transportpartnern (Versender und Spediteur) selbst in einem Transportvertrag geregelt werden, z. B. mit allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die am häufigsten angewandten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in den Niederlanden die AVC 2002 (Algemene Vervoerscondities).