Die Lehre vom Übergang von Rechten und Pflichten beim Übergang von Unternehmen ist ein komplexes Gebiet. Ein Übergang von Unternehmen hat weitreichende Folgen sowohl für die betroffenen Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer.
Dies betrifft unter anderem Folgendes:
– die Beantwortung der Frage, ob es sich überhaupt um einen Übergang von Unternehmen handelt;
– den Vergleich von (tariflichen) Beschäftigungsbedingungen;
– Beratung bezüglich der Frage, welche (Leih-/abgestellten) Mitarbeiter übernommen werden;
– Umstrukturierung oder Umorganisation vor oder nach einem Übergang von Unternehmen;
– Führung von Gesprächen mit Gewerkschaften und Betriebsräten;
– Angleichung der Beschäftigungsbedingungen nach dem Übergang des Unternehmens.
Es ist ratsam, sich schon in einem frühen Stadium beraten zu lassen; dadurch können viele Probleme (und langwierige Verfahren) vermieden werden.