Das Umweltrecht ist ein Spezialgebiet. Der Umweltschutz als Staatsauftrag ist das zentrale Anliegen des Umweltrechts. Umwelt ist hierbei in einem weiteren Sinne zu verstehen; das Umweltrecht regelt die Auswirkungen der verschiedensten Tätigkeiten auf die Umwelt (Mensch, Tier, Pflanze, Luft, Boden, Wasser).
Im Umweltrecht geht es um einen guten Ausgleich zwischen ökologischen Anforderungen und sonstigen (meist kommerziellen, finanziellen und wirtschaftlichen) Interessen.
Mit solchen Abwägungen haben unsere Anwälte täglich zu tun. Viele (Raumentwicklungs-)Projekte können nur realisiert und abgeschlossen werden, wenn Umweltaspekte richtig und rechtzeitig erkannt und berücksichtigt werden.
Unsere Anwälte beraten Marktteilnehmer und Behörden mit dem Schwerpunkt darauf, wie (Raumentwicklungs-)Projekte verwirklicht werden können, bei denen umweltrechtliche Aspekte eine wesentliche Rolle spielen. Hierbei sind eine individuelle Vorgehensweise und die Vermeidung von Problemen wichtig – ob es nun darum geht, wie ein Projekt in Einklang mit den allgemeinen Regeln des Umweltrechts gebracht werden kann, oder darum, wie ein Umweltaspekt mittels einer Genehmigung detaillierter geregelt werden muss.
Neben der Beratung im Rahmen von Projekten beraten wir Behörden und Marktteilnehmer auch in einzelnen (nicht Teil eines größeren Projekts ausmachenden) Umweltfragen u. a. im Zusammenhang mit der Erteilung von Genehmigungen, Durchsetzungsfragen, der Beitreibung von Kosten, der Haftung und der Gestaltung von Umweltaspekten in Verträgen.