Bei einer Scheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft muss zwischen den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern das Thema „Unterhalt“ geregelt werden.
Dies gilt sowohl für den Partnerunterhalt als auch gegebenenfalls für den Kindesunterhalt.
Die Festsetzung von Partner- und Kindesunterhalt durch das Gericht erfolgt nach den Berechnungsverfahren der so genannten Trema-Normen, bezüglich deren Sie sich gerne an unsere Fachleute wenden können.
Sie sind mit allen Besonderheiten des Unterhaltsrechts bei einer Scheidung und in anderen Situationen bestens vertraut.
Sie beraten Sie auch bezüglich späterer Änderungen von Unterhaltsverpflichtungen, die zu einem früheren Zeitpunkt vom Gericht oder auch von den Ehegatten/Partnern selbst in einer Unterhaltsvereinbarung (wie z. B. einer Scheidungsvereinbarung) festgelegt wurden.