Verbraucherschutzrecht

Im Verbraucherschutzrecht sind die Rechte und Pflichten des Verbrauchers im Handelsverkehr festgelegt.
Das Verbraucherschutzrecht deckt sehr unterschiedliche Bereiche wie Fernabsatz, Haustürgeschäfte, Verträge mit Energielieferanten oder Telekommunikationsanbietern, Versicherungen und Regelungen in der Reisebranche ab.

Die meisten Regelungen im Verbraucherschutzrecht sind von zwingender Art: Es darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers davon abgewichen werden. So darf zum Beispiel ein Verkäufer die Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz in den von ihm in Verträgen mit Verbrauchern angewandten allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausschließen.

Seit dem 13. Juni 2014 gelten in den Niederlanden neue Vorschriften für Unternehmer im Bereich des Verbraucherschutzrechts. Insbesondere bei der Bereitstellung von Informationen für Verbraucher hat sich Verschiedenes geändert.

Unsere Anwälte kennen die aktuellen Gesetze und Vorschriften und beraten Sie gerne. Sie überprüfen die von Ihnen angewandten allgemeinen Geschäftsbedingungen und können diese für Sie an die geltenden Vorschriften anpassen.