Verträge über nichteheliche Lebensgemeinschaft

Zusammenzuleben, ohne verheiratet zu sein, ist eine häufige Lebensgemeinschaft, die Rechte und Pflichten z. B. bezüglich des (gemeinsamen) Eigentums, eventueller Kinder und erbrechtlicher Fragen mit sich bringt.
Welche Folgen hat es, wenn Sie diesbezüglich keine Regelungen treffen, und was kann ein notarieller oder privatschriftlicher Vertrag für Sie und Ihre eventuellen Kinder bedeuten?
Möglicherweise haben Sie einen Partnervertrag, aber vielleicht brauchen Sie diesbezüglich Erläuterungen in einer (neuen) Situation, trennen Sie sich oder erreichen Sie keine guten gemeinsamen Vereinbarungen.

Für alle Ihre Fragen zu Ihrer Lebensgemeinschaft (oder deren Beendigung) stehen Ihnen bei Paulussen Advocaten ebenfalls unsere Fachanwälte gerne zur Verfügung.

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