Vertragsrecht

Das niederländische Vertragsrecht spielt eine entscheidende Rolle für deutsche Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit Partnern in den Niederlanden eingehen. Dabei sollten Sie auf einige Feinheiten des Vertragsrecht in den Niederlanden achten. Zum Beispiel in Sachen Vertragsabschluss, AGB, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Nichterfüllung und Haftungsausschluss. Unser deutschsprachiger Anwalt für niederländisches Recht gibt Ihnen hiermit einen Überblick zum Vertragsrecht in Holland.

Vertragsrecht Niederlande – Deutschland im Vergleich

Das Vertragsrecht in den Niederlanden und Deutschland ähnelt sich in vielen Aspekten, was durch europäische Vorgaben bedingt ist. Zwischen den beiden Ländern kann es bei der praktischen Anwendung der EU-Richtlinien dennoch signifikante Unterschiede geben. Solche Unterschiede können bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten über Verträge weitreichende Auswirkungen haben.

Beispielsweise können sich bestimmte Auslegungen im niederländischen Recht von denen im deutschen Recht unterscheiden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als deutsches Unternehmen, wenn Sie Verträge mit niederländischen Geschäftspartnern abschließen, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertragsrechts in den Niederlanden verstehen und sorgfältig prüfen.

Vertragsabschluss Niederlande

In den Niederlanden ist es gesetzlich möglich, Verträge sowohl mündlich als auch schriftlich zu vereinbaren. Allerdings ist es in der Praxis häufig schwierig nachzuweisen, dass ein Vertrag mündlich geschlossen wurde, weswegen es ratsam ist, auch in den Niederlanden eine schriftliche Form zu wählen und so potenziellen Konflikten vorzubeugen.

Wie in Deutschland auch, können in den Niederlanden sowohl mit natürlichen Personen als auch mit juristischen Personen vertragliche Vereinbarungen getroffen werden. Bei Verträgen mit juristischen Personen muss der Vertrag durch eine befugte Vertretung (also durch den Geschäftsführer oder einen Prokuristen) unterzeichnet werden. Die Vertretungsbefugnis kann man auch als deutsche Partei über das niederländische Handelsregister (“Kamer van Koophandel”) prüfen, um sicherzustellen, dass die Person die nötigen Vollmachten besitzt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im niederländischen Vertragsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), auf niederländisch “Algemene Voorwaarden”, können Bestandteil eines Vertrags in den Niederlanden werden. Wichtig ist, dass beide Vertragsparteien ausdrücklich vereinbaren, dass die AGB gelten. Da eine nachträgliche Einführung von AGB in den meisten Fällen nicht rechtswirksam ist, sollten die AGB der anderen Vertragspartei bereits vor oder spätestens während des Vertragsabschlusses zugänglich gemacht werden.

Falls beide Parteien ihre eigenen AGB auf den Vertrag anwenden wollen (sogenannte „battle of forms“), gelten in der Regel die AGB der Partei, die zuerst auf die Anwendbarkeit hingewiesen hat. Es ist bei Vertragsabschlüssen in den Niederlanden daher ratsam, klare Vereinbarungen zu treffen, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand bei grenzüberschreitenden Verträgen

Ein zentraler Punkt bei internationalen Verträgen ist die Frage nach dem anwendbaren Recht und dem Gerichtsstand. Das niederländische Vertragsrecht ermöglicht es den Vertragsparteien, sowohl das anwendbare Recht als auch den Gerichtsstand vertraglich festzulegen.

Für Verträge zwischen deutschen und niederländischen Unternehmen ist die EU-Verordnung 593/2008 (Rom I) maßgeblich, wenn es um die Frage der Rechtswahl geht, also ob z.B. niederländisches, deutsches oder internationales Recht gelten soll. Um unvorhergesehene Rechtsfolgen zu vermeiden, ist es ratsam, diese Punkte frühzeitig im Vertrag zu regeln. Ein sorgfältig ausgewählter Gerichtsstand und die Festlegung des anwendbaren Rechts können dabei helfen, unangenehme Überraschungen bei grenzüberschreitenden Vertragsabschlüssen zu vermeiden.

Nichterfüllung eines Vertrags

Falls eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, sieht das niederländische Recht mehrere mögliche Ansprüche vor. Zum einen könnte die Partei, die die Vertragspflicht bisher nicht erfüllt hat, nachbessern, indem sie zum Beispiel nachliefert oder repariert. Zum anderen könnte der Gläubiger auch Schadensersatz fordern. Schließlich ist es auch noch möglich, dass vom Vertrag zurückgetreten wird.

Zudem können die drei Forderungen in den Niederlanden auch miteinander kombiniert werden. Für alle drei Arten des Anspruchs gelten jedoch selbstverständlich noch weitere Kriterien, die beachtet werden sollten.

Haftungsausschlüsse in niederländischen Verträgen

In den Niederlanden besteht die Möglichkeit, die Haftung bei Vertragsverletzungen vertraglich zu begrenzen oder auszuschließen. Allerdings kann die Haftung für vorsätzliches Handeln nicht ausgeschlossen werden. Haftungsausschlüsse sollten in den Niederlanden so präzise wie möglich formuliert werden, um rechtlich wirksam zu sein.

Besondere Vorsicht ist bei Verträgen im Privatkundengeschäft geboten, da in diesen Fällen ein Haftungsausschluss nach niederländischem Recht nicht möglich ist.

Fazit: Vertragsrecht in den Niederlanden richtig verstehen

Für deutsche Unternehmen, die in den Niederlanden tätig werden oder Verträge mit niederländischen Partnern abschließen, ist es essentiell, die Unterschiede und Feinheiten des niederländischen Vertragsrechts zu kennen, da man sonst als deutsche Partei Gefahr läuft, ungewollte Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten zu riskieren. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung von Gerichtsstand, anwendbarem Recht und klar formulierten AGB kann das Risiko von Rechtsstreitigkeiten erheblich minimieren.

Zögern Sie nicht, sich von einem niederländischen Anwalt für Vertragsrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Verträge auf Ihre Ziele abgestimmt sind.

Kontakt

Suchen Sie einen niederländischen Anwalt für Vertragsrecht, der Sie auf deutsch beraten kann? Nehmen Sie gern Kontakt auf mit John Huppertz, per E-Mail an j.huppertz@paulussen.nl oder telefonisch unter +31 43 321 66 40.