Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Die Behörden treffen täglich viele Entscheidungen, die dem Verwaltungsrecht unterliegen.
Das Verwaltungsrecht ist ein weites Gebiet, wobei oft verschiedene Behörden beteiligt sind (Gemeinden, Provinzen und Regierung).
Behörden sind mit Flächennutzungsplänen und der Erteilung von Baugenehmigungen befasst. Häufig geht es auch um die Durchsetzung von Vorschriften im Falle von Verstößen. Dies betrifft nicht nur die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, sondern auch das Flächennutzungsrecht.
Die Durchsetzung kann durch Androhung eines Zwangsgelds oder von Verwaltungszwangsmaßnahmen erfolgen. Ein Beispiel dafür ist die Schließung von Betrieben (unter anderem) wegen eines Verstoßes gegen das Umweltschutzgesetz. Ein weiteres Beispiel ist die Schließung von Coffeeshops wegen eines Verstoßes gegen die so genannte Damocles-Politik.
Weiterhin treten Behörden im Zusammenhang mit Beihilfen, dem Gesetz über die Verwaltungstransparenz (Wet Openbaarheid van Bestuur, Wob), von Sozialleistungen (Wet maatschappelijke ondersteuning (Sozialförderungsgesetz) und das Thema der Dezentralisierung) und der sozialen Sicherheit (z. B. Zuwendungen) in Erscheinung.
Das Verwaltungsrecht ist daher ein sehr weites Feld. Raumplanung, Beihilferecht und das Beamtenrecht haben Schnittstellen mit dem Verwaltungsrecht. Aber auch für andere Rechtsgebiete – wie die Staatshaftung – sind Kenntnisse des Verwaltungsrechts wichtig.
Kenntnisse und Erfahrung auf dem Fachgebiet sind für die Beratung von Behörden von großer Bedeutung. Dies insbesondere auch wegen der Komplexität und der Sensibilität von Angelegenheiten. Diese Kenntnis und Erfahrung ist in unserem Hause in großem Umfang vorhanden.