Das Wettbewerbsrecht erlegt Unternehmen bei Fusionen und Übernahmen, der Errichtung von Joint Ventures, dem Vertrieb von Waren und der Abstimmung von Marktverhalten Beschränkungen auf. Wir beraten Sie bezüglich der Möglichkeiten, unternehmerisch zu handeln und Ihre Position auf dem Markt zu stärken und zu erhalten. Auf der anderen Seite können wir Sie auch in dem Fall unterstützen, dass Sie benachteiligt werden und dadurch Schaden erleiden, dass ein Dritter gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.
Das Wettbewerbsrecht gewährleistet den Wettbewerb zwischen Unternehmen. Der Markt steht unter der Aufsicht und Kontrolle der Europäischen Kommission und der Behörde für Verbraucherfragen und Märkte (Autoriteit Consument en Markt, ACM).
Wir beraten Unternehmen und Gesundheitseinrichtungen bezüglich Preisabsprachen, Konzentrations- und Fusionsmeldungen, der Errichtung von Joint Ventures, Wettbewerbsverboten und Vertriebsvereinbarungen.