Allgemeine Geschäftsbedingungen Paulussen Advocaten NV

1. Paulussen Advocaten NV (im Weiteren: die Gesellschaft) ist eine Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht, die es sich zum Ziel setzt, die Geschäftstätigkeit als Rechtsanwalt auszuüben bzw. ausüben zu lassen, wobei sich die Gesellschaft bei dieser Tätigkeit von Personen unterstützen lassen kann, die von ihr bei der Durchführung von Aufträgen hinzugezogen werden.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Aufträge einschließlich ergänzender, abändernder und/oder Folgeaufträge Anwendung, die der Gesellschaft erteilt werden, außer sofern bei dem Zustandekommen eines Auftrags schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Alle Bedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenfalls für die Aktionäre der Gesellschaft und für die Geschäftsleiter der Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die Aktionär der Gesellschaft sind oder waren, sowie für all diejenigen Personen, die für und/oder im Auftrag der Gesellschaft tätig sind, abgefasst worden.

3. Jeder Auftrag wird unter Nichtbeachtung der Bestimmungen in den Artikeln 7:404 und 7:407, Absatz 2, des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, ausschließlich als an die Gesellschaft erteilt und von dieser angenommen erachtet, und zwar auch dann, wenn es der ausdrückliche oder stillschweigende Wunsch ist, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person durchgeführt wird. Der Ort der Durchführung des Auftrages ist Maastricht.

4. Sofern für die Dienstleistung die Hinzuziehung eines Dritten erforderlich ist, wird diesbezüglich wenn möglich mit dem Auftraggeber Rücksprache gehalten. Bei der Hinzuziehung eines Dritten wird immer die erforderliche Sorgfalt gewahrt. Die Gesellschaft haftet nicht für Versäumnisse dieser Dritten.

5. Jede Haftung der Gesellschaft ist auf den Betrag beschränkt, der in dem betreffenden Fall im Rahmen der von der Gesellschaft abgeschlossenen Berufshaftungsversicherung, die von der Gesellschaft zur Berufshaftung abgeschlossen wurde, ausgezahlt wird, dies einschließlich der Selbstbeteiligung der Gesellschaft im Rahmen dieser Versicherung. Sollte aus welchen Gründen auch immer keine Auszahlung durch die betreffende Versicherung stattfinden, ist jegliche Haftung beschränkt auf das zweifache des in dem diesbezüglichen Fall in dem diesbezüglichen Kalenderjahrs durch die Gesellschaft in Rechnung gebrachten Honorar.

6. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt ausschließlich zugunsten des Auftraggebers. Dritte können von dem Inhalt der durchgeführten Arbeiten keine Rechte herleiten.

7. Für die Durchführung eines Auftrages hat der Auftraggeber der Gesellschaft ein Honorar zuzüglich der Auslagen, Kanzleikosten und der Umsatzsteuer zu entrichten. Der Ort, an dem die jeweilige Zahlung zu erfolgen hat, ist Maastricht. Ab dem ersten Tag jedes neuen Kalenderjahres wird der Stundensatz mit zumindest dem VPI-Index (alle Haushalte) des vorherigen Kalenderjahr erhöht. Die durchgeführten Arbeiten können, sofern die Durchführung des Auftrages sich über einen längeren Zeitraum als einen Monat erstreckt, zwischenzeitlich in Rechnung gestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, von dem Auftraggeber die Zahlung eines Vorschusse zu verlangen. Die Bezahlung von Rechnungen der Gesellschaften hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder einem gleichwertigen Gesuch zu erfolgen. Falls diese Frist überschritten wird, ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und hat er Verzugszinsen in Höhe der geltenden gesetzlichen Zinsen, bzw. bei einem Handelsgeschäft die gesetzlichen Handelszinsen, zu entrichten. Sofern die Gesellschaft gezwungen ist, gegen einen säumigen Auftraggeber Maßnahmen zur Einziehung zu ergreifen, gehen die Kosten für das außergerichtliche Inkasso zulasten des Auftraggebers. Die Summe wird auf mindestens 15 % der Hauptsumme zuzüglich der Auslagen festgelegt.

8. Die Gesellschaft verwendet eine interne Regelung zu Beanstandungen von Mandanten und nimmt an der Regelung zu Beanstandungen und Streitigkeiten der niederländischen Anwaltschaft (Klachten- en Geschillenregeling Advocatuur) teil. Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aufgrund des Zustandekommens und/oder der Durchführung unserer Dienstleistungen ergeben, dies einschließlich aller Streitigkeiten zu Rechnungsbeträgen, werden gemäß der Regelung der Schiedsstelle der niederländischen Anwaltschaft (Reglement Geschillencommissie Advocatuur) beigelegt. Diese Regelung enthält Vorgaben zu Schiedsgerichtsverfahren, wobei in bestimmten Fällen auch ein Urteil in der Form einer bindenden Empfehlung gewählt werden kann. Auf Wunsch legt die Gesellschaft dem Auftraggeber die benötigten Informationen zu beiden Regelungen vor.

9. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Gesellschaft unterliegt niederländischem Recht. Mögliche Rechtsstreitigkeiten, für deren Beilegung die unter 8 bezeichnete Schiedsstelle nicht befugt ist, werden ausschließlich dem zuständigen Richter in Maastricht vorgelegt.

10. Die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter anderem für alle Personen – auch Dritte -, die bei der Durchführung eines Auftrags für einen Auftraggeber hinzugezogen werden, vorgeschrieben.

Diese Algemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts Limburg in Maastricht hinterlegt und auf der Webseite der Gesellschaft (www.paulussen.nl) zu finden.